Bodenschutz
Bodenschutz
Bodenschutz dient der Sicherung oder Wiederherstellung der Funktionen des Bodens.
Beschreibung
Der Boden ist eine unverzichtbare Lebensgrundlage für Natur und Gesellschaft, deren Entwicklung und nachhaltige Nutzbarkeit. Boden ist nicht vermehrbar und verfügt über eine nur begrenzte Belastbarkeit. Einmal geschädigter Boden erneuert und erholt sich - wenn überhaupt - nur sehr langsam. Bedrohliche Gefahren können sich aus einer schleichenden Anreicherung umweltgefährdender Stoffe im Boden ergeben.
Neben Wasser und Luft ist auch der Schutz des Bodens als weiteres Objekt des Umweltschutzes rechtlich festgelegt worden. Bei allen Einwirkungen auf den Boden ist der Vorsorge-Grundsatz des sparsamen und schonenden Umganges mit Grund und Boden zu beachten, um die natürlichen Bodenfunktionen in ausreichendem Maß zu erhalten. Schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten sind zu sanieren. So kann gleichzeitig die Vielfalt der Nutzungsmöglichkeiten für kommende Generationen bewahrt werden.
Zuständigkeit
- An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Bodenschutzbehörde) oder
- an das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU).
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Them "Boden" finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Für die Einhaltung der düngemittelrechtlichen Vorschriften (= Düngemittelverkehrskontrolle) ist ist Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein (LWKSH) zuständig.
Sperrzeit für die Ausbringung von mineralischen und organischen Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff:
in der Zeit vom 01.11. - 31.01. auf Ackerland
in der Zeit vom 15.11. - 31.01. auf Grünland.
Bodenschutz - Ansprechpartner in Schleswig-Holstein
verwandte Vorgänge
- Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche außerhalb eines bestimmten Schutzzeitraums
- Immissionsschutz: Sachverständige nach § 29a Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Landschaftsplanung
- Pflege städtischer Straßenbäume und Naturdenkmäler
- Register und Nachweise über den Verbleib von Abfällen führen
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Kontakt
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