Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
Image by FelixMittermeier from Pixabay
Musteramt Online

Die Musterseite für Ihren kommunalen Internetauftritt

Mehr erfahren
Photo by Steven Shaffer on Unsplash
Musteramt Online

Die Musterseite für Ihren kommunalen Internetauftritt

Mehr erfahren
Image by Free-Photos from Pixabay
Musteramt Online

Die Musterseite für Ihren kommunalen Internetauftritt

Mehr erfahren

Fahrerlaubnis: Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

Fahrerlaubnis: Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse harmonisierter Fahrerlaubnisklassen bedürfen grundsätzlich keiner Umschreibung.

Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland für die Dauer von 6 Monaten Kraftfahrzeuge führen, wenn sie keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben. Wenn nach Wohnsitzbegründung weiterhin ein Kraftfahrzeug in Deutschland geführt werden soll, wird die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Basis der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich (sogenannte Umschreibung).

EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse harmonisierter Fahrerlaubnisklassen bedürfen grundsätzlich keiner Umschreibung.

Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland zeitlich befristet sind, gelten die deutschen Gültigkeitsfristen auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder eine längere Frist eingetragen ist.

 

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde).
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

 

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

 

  • Antragsformular (wird gegebenenfalls in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt),
  • amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass),
  • gegebenenfalls Meldebescheinigung,
  • aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
  • gültiger ausländischer Führerschein (bei Nicht-EU/EWR-Führerscheinen mit amtlicher Übersetzung).

Alle weiteren Antragsunterlagen richten sich nach der umzustellenden Fahrerlaubnisklasse und nach dem Staat, welcher die Fahrerlaubnis erteilt hat. Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

 

§§ 28, 30, 31 FeV

 

Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT).

Führerschein und Fahrerlaubnisrecht

 

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Info-PDF

Informieren Sie sich über die Möglichkeiten und laden Sie die Infobroschüre herunter.

Vernetzte Web-Apps für Kommunen

Informieren Sie sich über unsere vernetzten Webapplikationen für kommunale Websites.

Kontakt

die NetzWerkstatt GmbH & Co. KG
An der Schiffbrücke 2
24768 Rendsburg

Tel: 0 43 31 – 24 700
Fax: 0 43 31 – 24 701
Web: www.die-netzwerkstatt.de
Mail: info[at]die-netzwerkstatt.de