Liegenschaftskarte - Auszug / Auskunft
Liegenschaftskarte - Auszug / Auskunft
Auszüge aus der Liegenschaftskarte erhält man beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation, den Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltungen oder bei einem Vermessungsingenieur.
Beschreibung
In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen. Darüber hinaus enthält die Liegenschaftskarte auch beschreibende Angaben, zu denen unter anderem die Flurstücksnummer sowie die Lagebezeichnung der Grundstücke und Gebäude gehören.
Wenn Sie zum Beispiel für ein Bauvorhaben oder Beleihungszwecke einen graphischen Nachweis Ihres Grundstücks oder Gebäudes benötigen, können Sie einen entsprechenden Auszug aus der Liegenschaftskarte erhalten.
Jede Person oder Stelle kann die Liegenschaftskarte als allgemein zugängliche Quelle einsehen sowie Auszüge daraus erhalten.
Zuständigkeit
- An das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein oder
- an die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltungen, die einen online-Zugang zu den Daten des Liegenschaftskatasters haben oder
- an öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen oder- ingenieure.
Kosten
Für die Bereitstellung von Auszügen aus der Liegenschaftskarte werden Gebühren nach der Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (VermGebVO) erhoben. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- § 13 Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG),
- Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (VermGebVO).
verwandte Vorgänge
- Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Beseitigung von Anlagen Genehmigung
- Restabfälle zur Entsorgung abgeben
- Zulässigkeit von Vorhaben
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Kontakt
die NetzWerkstatt GmbH & Co. KG
An der Schiffbrücke 2
24768 Rendsburg
Tel: 0 43 31 – 24 700
Fax: 0 43 31 – 24 701
Web: www.die-netzwerkstatt.de
Mail: info[at]die-netzwerkstatt.de