Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
Image by FelixMittermeier from Pixabay
Musteramt Online

Die Musterseite für Ihren kommunalen Internetauftritt

Mehr erfahren
Photo by Steven Shaffer on Unsplash
Musteramt Online

Die Musterseite für Ihren kommunalen Internetauftritt

Mehr erfahren
Image by Free-Photos from Pixabay
Musteramt Online

Die Musterseite für Ihren kommunalen Internetauftritt

Mehr erfahren

Maßnahmen für besseren Wohnraum: Informationen zum Wohnraumschutzgesetz

Maßnahmen für besseren Wohnraum: Informationen zum Wohnraumschutzgesetz

Gemeinden können zur Sicherung angemessener Wohnverhältnisse Maßnahmen nach dem Wohnraumschutzgesetz ergreifen.

Das Schleswig-Holsteinische Wohnraumschutzgesetz (SHWoSchG) dient der Sicherstellung angemessener Wohnverhältnisse. Es definiert Mindestanforderungen für Wohnräume und gibt Gemeinden die Möglichkeit, bei Verdacht auf Missstände Kontrollen durchzuführen.

Ein Missstand liegt beispielsweise vor, wenn kein ausreichender Schutz gegen Witterungseinflüsse oder Feuchtigkeit besteht oder die zentrale Stromversorgung ungenügend ist. Werden Mängel festgestellt, können Gemeinden Sie als Eigentümerinnen und Eigentümer zur Mängelbeseitigung verpflichten oder im Extremfall die Nutzung einer Wohnung untersagen.

In Gebieten mit besonderem Wohnraummangel können Gemeinden durch Satzungen vorschreiben, dass Wohnraum nur mit einer Genehmigung für andere Zwecke, wie etwa als Ferienwohnung oder Gewerbefläche, genutzt werden darf.

Für weitere Informationen zur Umsetzung des Gesetzes wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Gemeinde.

Kurztext

  • Informationen zum Wohnraumschutzgesetz Erteilung
    • Gemeinden können bei Missständen in Wohnräumen Maßnahmen gegenüber Eigentümerinnen und Eigentümern anordnen (zum Beispiel Kontrollen oder Mängelbeseitigung)
    • Besteht eine Wohnraummangellage können Gemeinden per Satzung bestimmen, dass Wohnraum nur mit Genehmigung anderweitig genutzt werden darf (zum Beispiel als Ferienwohnung oder Gewerbe)
  • Zuständige Stelle: Gemeinde

 

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Info-PDF

Informieren Sie sich über die Möglichkeiten und laden Sie die Infobroschüre herunter.

Vernetzte Web-Apps für Kommunen

Informieren Sie sich über unsere vernetzten Webapplikationen für kommunale Websites.

Kontakt

die NetzWerkstatt GmbH & Co. KG
An der Schiffbrücke 2
24768 Rendsburg

Tel: 0 43 31 – 24 700
Fax: 0 43 31 – 24 701
Web: www.die-netzwerkstatt.de
Mail: info[at]die-netzwerkstatt.de