Übernahme der Unfallversicherung als Pflegeeltern beantragen
Übernahme der Unfallversicherung als Pflegeeltern beantragen
Die Leistungen in der Vollzeitpflege umfassen auch die Erstattung nachgewiesener angemessener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.
Beschreibung
Der Gesetzgeber sieht die Erstattung der Aufwendungen für angemessene Beiträge einer privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen der Vollzeitpflege vor, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.
Kurztext
- Übernahme der Unfallversicherung als Pflegeeltern beantragen
- Zuzahlungen
- Eigenbeteiligungen
- Zuständig: Jugendamt
Zuständigkeit
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Fristen
Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst.
Das Jugendamt prüft Ihren Antrag und den Anspruch auf Beitragsübernahme.
Voraussetzungen
Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege nach §§ 27, 33 SGB VIII.
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Kontakt
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