Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
Image by FelixMittermeier from Pixabay
Musteramt Online

Die Musterseite für Ihren kommunalen Internetauftritt

Mehr erfahren
Photo by Steven Shaffer on Unsplash
Musteramt Online

Die Musterseite für Ihren kommunalen Internetauftritt

Mehr erfahren
Image by Free-Photos from Pixabay
Musteramt Online

Die Musterseite für Ihren kommunalen Internetauftritt

Mehr erfahren

Anerkennung von Lehrgängen zur Vermittlung der Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition beantragen

Anerkennung von Lehrgängen zur Vermittlung der Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition beantragen

Wenn Sie Lehrgänge zur Vermittlung der Waffensachkunde anbieten wollen, benötigen Sie eine Anerkennung des Lehrgangs von Ihrer örtlich zuständigen Waffenbehörde.

Wenn Sie Lehrgänge zur Vermittlung der Waffensachkunde zum Beispiel für Sportschützen oder Bewachungsunternehmen anbieten wollen, müssen Sie sich den Lehrgang von Ihrer örtlich zuständigen Waffenbehörde anerkennen lassen.

Im Lehrgang müssen Sie unter anderem folgende Inhalte vermitteln:

  • Die rechtlichen Grundlagen des Waffenrechts, Beschussrechts sowie der Notwehr und des Notstands.
  • Die sichere Handhabung von Waffen und Munition.
  • Die Funktionsweise von Langwaffen, Kurzwaffen und Munition sowie die Innen- und Außenballistik, Reichweite und Wirkungsweise des Geschosses.

Der Lehrgang ist mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung abzuschließen. Hierfür müssen Sie einen Prüfungsausschuss bilden.

Die zuständige Waffenbehörde kann Ihre Anerkennung mit Auflagen verbinden.

Kurztext

  • Anerkennung von Lehrgängen zur Vermittlung der Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition Erteilung
  • Um Lehrgänge zur Vermittlung der Waffensachkunde anbieten zu können, ist eine vorherige Anerkennung erforderlich.
  • Der Lehrgang muss mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abschließen.
  • Es muss ein Prüfungsausschuss gebildet werden.
  • Der Lehrgang muss unter anderem folgende Inhalte umfassen:
    • Rechtliche Grundlagen des Waffenrechts, Beschussrechts, der Notwehr und des Notstands
    • Sichere Handhabung von Waffen und Munition
    • Funktionsweise von Waffen, Innen- und Außenballistik, Geschossreichweite und -wirkungweise
  • Zuständig: Örtlich zuständige Waffenbehörde

 

Waffenbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

 

  • Sie stellen einen Antrag bei der zuständigen Stelle.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung von der zuständigen Stelle.

Voraussetzungen

Sie wollen einen Lehrgang zur Vermittlung der Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition anerkennen lassen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anerkennung muss vor Beginn der Lehrgänge erfolgt sein.

 

  • Antrag
  • Gegebenenfalls erforderliche Nachweise

 

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Info-PDF

Informieren Sie sich über die Möglichkeiten und laden Sie die Infobroschüre herunter.

Vernetzte Web-Apps für Kommunen

Informieren Sie sich über unsere vernetzten Webapplikationen für kommunale Websites.

Kontakt

die NetzWerkstatt GmbH & Co. KG
An der Schiffbrücke 2
24768 Rendsburg

Tel: 0 43 31 – 24 700
Fax: 0 43 31 – 24 701
Web: www.die-netzwerkstatt.de
Mail: info[at]die-netzwerkstatt.de