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Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen

Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen

Wer einen Camping-, Wochenend- oder Golfplatz errichten, erweitern oder dessen Nutzung ändern möchte, benötigt eine Genehmnigung

Die Errichtung, Änderung, Erweiterung oder Nutzungsänderung von Camping- und Wochenend- oder Golfplätzen unterliegt dem Baugenehmigungsverfahren nach § 64 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO).
Die Bauaufsichtsbehörden haben darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden.

 

Untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

 

Die Baugenehmigung (Camping- und Wochenendplatz- oder Golfplatzgenehmigung) erlischt, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Diese Geltungsdauer kann auf Antrag verlängert werden.

 

Es fallen Gebühren nach den Tarifstellen 11 und 12 der Baugebührenverordnung des Landes Schleswig-Holstein (BauGebVO), Anlage 1, an.

 

Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Bauvorlagen entsprechend § 19 der Landesverordnung über Camping- und Wochenendplätze beziehungsweise entsprechend der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) einzureichen.

 

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Info-PDF

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