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Ökokonto

Ökokonto

Seit Anfang 2007 kann jeder ein Ökokonto bei der Unteren Naturschutzbehörde einrichten. In einem Ökokonto werden auf freiwilliger Basis Flächen und Maßnahmen verwaltet, die zu einem späteren Zeitpunkt als Kompensation angerechnet bzw. abgebucht werden können.

Voraussetzungen:
Die Maßnahmen müssen vor der Durchführung von der Unteren Naturschutzbehörde genehmigt werden.
Es muss sich um freiwillige Maßnahmen des Naturschutzes handeln (ohne rechtliche Verpflichtung).
Die Maßnahme muss dauerhaft eine günstige Wirkung auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild haben.
Es muss sich um eine aufwertungsfähige Fläche handeln (Flächen, die bereits dem  gesetzlichen Biotopschutz unterliegen, können nicht in Anspruch genommen werden).

Die Festlegung der Maßnahmen sowie die Anerkennung der Flächen erfolgt durch die Untere Naturschutzbehörde.Der Wert der Maßnahmen wird in Punkte umgerechnet (Ökopunkte) und längstens 10 Jahre (je 3 %) verzinst. Für Artenschutz- und Biotopmaßnahmen gibt es Zuschläge.

Für spätere Eingriffe (z. B. Bau eines Altenteilerhauses im Außenbereich) kann, wenn Ausgleichsmaßnahmen vor Ort nicht möglich sind, die Abbuchung vom Ökokonto erfolgen.

Die Ökopunkte sind handelbar, das heißt, sie können an Dritte veräußert werden. Maßgeblich ist jeweils der Naturraum, in dem der Eingriff stattfindet.

 

Angabe der Gemarkung, Flur, Flurstück;
Dokumentation des Ausgangszustands der Fläche;
Angaben über geplante Maßnahmen und angestrebten Zustand

 

§ 16 Bundesnaturschutzgesetz
§ 10 Landesnaturschutzgesetz
Ökokontoverordnung

 

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Quelle der Inhalte: Kreis Dithmarschen


Info-PDF

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Fax: 0 43 31 – 24 701
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