Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen - Altenhilfe (Wohnung/Heimplatz)
Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen - Altenhilfe (Wohnung/Heimplatz)
Zur Altenhilfe gehört unter anderem die Hilfe bei der Beschaffung einer geeigneten Wohnung oder einer Betreuungseinrichtung.
Beschreibung
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe in anderen Lebenslagen (Altenhilfe) hilft der örtliche Träger der Sozialhilfe bei der Beschaffung einer Wohnung, die den Bedürfnissen entspricht, sowie in allen Fragen der Aufnahme in eine Einrichtung, die der Betreuung dient, insbesondere bei der Beschaffung eines geeigneten Heimplatzes.
Zuständigkeit
Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt beziehungsweise der Gemeinde.
Kosten
Keine
Rechtsgrundlage
§ 71 SGB XII
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Kontakt
die NetzWerkstatt GmbH & Co. KG
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