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Zollpassierscheinheft (Carnet-ATA)

Zollpassierscheinheft (Carnet-ATA)

Ein Carnet ATA dient der vorübergehenden abgabenfreien Einfuhr von Gebrauchsgütern im internationalen Handel und in international kultureller Tätigkeit.

Das Carnet ATA ist ein internationales Zollpassierscheinheft. Im internationalen Handel und bei internationaler kultureller Tätigkeit erleichtert Ihnen das Heft insbesondere die vorübergehende Ein- und Ausfuhr oder den Transit von Berufsausrüstung, Messegut und Warenmustern. Bei Verwendung eines Carnets müssen Sie in den Einfuhr- oder Transitländern keine Zölle oder sonstige Abgaben hinterlegen und überdies auch keine besonderen Zollanmeldungen ausfertigen.
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) stellt das Carnet ATA für Unternehmen und natürliche Personen aus, die in ihrem Kammerbezirk ansässig sind.

 

An die Industrie- und Handelskammer (IHK), in deren Bezirk sich Ihr Unternehmen befindet. 

 

Ihre Industrie- und Handelskammer informiert Sie über Vordruckkosten und Carnetgebühren.

Zusätzlich zu den Antragsgebühren fällt ein Versicherungsentgelt an, dessen Höhe sich am Gesamtwarenwert des Carnets orientiert. Das Versicherungsentgelt deckt weder eine Transportversicherung noch eventuell anfallende Abgaben beim Verbleib der Ware im Ausland ab, sondern steht im Zusammenhang mit der Absicherung der deutschen Handelskammerorganisation, die sich für Sie für die aus den von Ihnen benutzten Carnets entstehenden Verbindlichkeiten verbürgt.

 

  • „Antrag auf Ausstellung eines Carnet ATA und auf Abschluss einer Kautionsversicherung“ (erhalten Sie bei Ihrer IHK),
  • Personalausweis,
  • Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister,
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister und

  • eventuell: Nachweis des öffentlich-rechtlichen Status.  

 

Anträge und Formulare erhalten Sie bei der zuständigen IHK oder bei Formularverlagen.

Was sollte ich noch wissen?

Die Ausstellung des Carnet ATA ist mit dem Abschluss einer Kautionsversicherung mit der in Hamburg registrierten Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA verbunden.

Als „carnetfähige Ware“ werden nur Gebrauchsgüter, nicht aber Verbrauchsgüter bezeichnet. Ausgeschlossen sind auch Güter, die zu Zwecken der Veredelung oder Ausbesserung ein- oder ausgeführt werden. Gleiches gilt für verderbliche Waren und solche, die zu Testzwecken verändert oder angepasst werden sollen beziehungsweise von Vornherein zum Verbleib im Ausland bestimmt sind. Das Carnet ATA gilt i.d.R. für ein Jahr. Anerkannt wird es in ca. 75 Vertragsstaaten (Stand: Mai 2015).

Weitere Informationen zum Carnet ATA-Verfahren finden Sie auf den Internetseiten der IHK Schleswig-Holstein.

Carnet ATA-Verfahren

 

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Info-PDF

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